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Rechtsanwalt Alexander Biernacki

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Bußgeldbescheid + Fahrverbot

Sofortberatung bei Bußgeld und Fahrverbot

Bei kleineren Ordnungswidrigkeiten müssen die Behörden zügig einen Bußgeldbescheid erlassen, um nicht in Zeitdruck zu geraten, denn bei leichten Verstößen gilt zumeist eine kurze Verjährungsfrist von nur drei Monaten. Einige schwerwiegende Verstöße verjähren innerhalb von 6 Monaten, während bei Delikten, die sogar nach dem Strafgesetzbuch geahndet werden, zumeist eine dreijährige Verjährungsfrist greift. Die nicht leicht verständlichen Regelungen über mögliche Unterbrechungen der Verjährungsfrist beherrscht zumeist nur ein spezialisierter Blitzeranwalt. Die Verjährungsfrist wird zum Beispiel unterbrochen durch die erste Vernehmung des Beschuldigten, wobei die Behörde auch deutlich zu erkennen geben muss, dass sie den Verkehrsteilnehmer als Beschuldigten ansieht. Ebenso beginnt die Frist von Neuem zu laufen, wenn die Vernehmung bekannt gegeben oder angeordnet wird oder der Beschuldigte die Mitteilung erhält, dass gegen ihn ermittelt wird. Anderenfalls kann die Behörde nur die Verjährung unterbrechen, indem sie fristwahrend einen Bußgeldbescheid erlässt.
Um die Feinheiten der verschiedenen Fristen, ihrer Berechnung und der möglichen Unterbrechungen zum eigenen Vorteil nutzen zu können, empfiehlt es sich, einen Blitzeranwalt hinzuzuziehen, der in vielen Fällen Versäumnisse aufdecken kann, die den Bußgeldbescheid angreifbar machen. Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, sollte unbedingt einen Blitzeranwalt beauftragen, zumal die Kosten der Verteidigung in Bußgeldsachen von einer Rechtsschutzversicherung unproblematisch getragen werden. Wenden Sie sich über unsere Hotline an einen Blitzeranwalt mit langjähriger Erfahrung auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts oder informieren Sie sich online über die Verteidigungschancen.

Blitzeranwalt Alexander Biernacki: Sofortberatung 030/577091222

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Rechtsanwalt Alexander Biernacki & sein Team helfen Ihnen bei Bußgeldbescheid und Fahrverbot

Von einem Fahrverbot , der kurzfristigen Entziehung der Fahrerlaubnis für einen bis drei Monate, können nicht nur notorische Raser getroffen werden, sondern schon ein erster Verkehrsverstoß kann in vielen Fällen diese einschneidende Sanktion nach sich ziehen. Wer etwa das Rotlicht nicht bemerkt und eine Ampel mehr als eine Sekunde nach Schaltung überfahren hat, oder wer ein Tempolimit übersehen und daher die Geschwindigkeit erheblich überschritten hat, kann unvermutet mit einem Fahrverbot konfrontiert werden.
Entgegen landläufiger Meinung stehen jedoch die Chancen einer Verteidigung, deren Kosten eine bestehende Rechtsschutzversicherung stets unproblematisch trägt, keineswegs schlecht. Ein erfahrener Blitzeranwalt , der sich in langjähriger Praxis auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts eingearbeitet hat, kennt schließlich alle Kniffe und Tricks, die einen Bußgeldbescheid angreifbar machen können. Gegen ein Fahrverbot kommen zahlreiche mögliche Verteidigungsstrategien in Betracht: Der Verkehrsverstoß kann etwa aufgrund eines Augenblicksversagens begangen worden sein, oder das Fahrverbot verfehlt wegen zu langen Zeitablaufs seine Denkzettelfunktion, sodass ein Einspruch vielfach zum Erfolg führt.
Sollten Sie von einem Fahrverbot betroffen sein, wenden Sie sich möglichst umgehend über unsere Hotline an einen Blitzeranwalt , der Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Ein Blitzeranwalt wird zunächst Einspruch einlegen, die Bußgeldakte zur Einsicht anfordern und sodann mit einer durchdachten Taktik gegen das Fahrverbot vorgehen. Selbst bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann ein Blitzeranwalt oftmals den Schaden erheblich begrenzen und das bestmögliche Ergebnis erzielen.

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